Urlaub in der Ausbildung: Wie viele Tage stehen dir zu?
Auch als Azubi hast du Anspruch auf Urlaub. Wie viele Tage dir zustehen und was du beachten musst, erfährst du hier.
Gesetzlicher Urlaubsanspruch
| Alter | Mindest-Urlaubstage (Werktage) |
|---|---|
| Unter 16 Jahre | 30 Tage |
| Unter 17 Jahre | 27 Tage |
| Unter 18 Jahre | 25 Tage |
| Ab 18 Jahre | 24 Tage |
Achtung: Viele Tarifverträge und Ausbildungsverträge gewähren mehr Urlaub als das gesetzliche Minimum!
Wichtige Regeln
- Urlaub muss vom Ausbilder genehmigt werden
- Urlaub sollte möglichst in die Berufsschulferien fallen
- Im ersten und letzten Kalenderjahr der Ausbildung wird anteilig gerechnet
- Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahres
- Krankheitstage im Urlaub zählen nicht als Urlaub (mit Attest)
Sonderurlaub
In bestimmten Fällen hast du Anspruch auf zusätzliche freie Tage:
- Eigene Hochzeit
- Geburt eines Kindes
- Todesfall in der Familie
- Umzug (je nach Tarifvertrag)
Urlaub für Prüfungsvorbereitung
Vor der Abschlussprüfung hast du als minderjähriger Azubi Anspruch auf Freistellung am Arbeitstag vor der schriftlichen Prüfung. Viele Betriebe gewähren auch volljährigen Azubis Lernzeit.
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