Ausbildungsvertrag: Was drin stehen muss & worauf du achten solltest
Bevor deine Ausbildung startet, unterschreibst du einen Ausbildungsvertrag. Was muss drin stehen — und worauf solltest du achten?
Pflichtinhalte des Ausbildungsvertrags
Nach § 11 BBiG muss der Vertrag folgende Angaben enthalten:
- Art, sachliche und zeitliche Gliederung der Ausbildung
- Beginn und Dauer der Ausbildung
- Dauer der Probezeit (1–4 Monate)
- Ausbildungsvergütung (Höhe und Fälligkeit)
- Dauer der täglichen Arbeitszeit
- Urlaubstage pro Jahr
- Kündigungsbedingungen
Worauf du achten solltest
- Vergütung: Mindestens die gesetzliche Mindestausbildungsvergütung
- Arbeitszeit: Unter 18? Maximal 8 Stunden/Tag, 40 Stunden/Woche
- Urlaub: Unter 18 mindestens 25–30 Tage, ab 18 mindestens 24 Tage
- Überstunden: Müssen ausgeglichen werden (Freizeit oder Bezahlung)
- Probezeit: Nicht länger als 4 Monate
Wer unterschreibt?
Du und der Ausbildungsbetrieb. Bist du unter 18, müssen auch deine Eltern oder Erziehungsberechtigten unterschreiben.
Vertrag prüfen lassen
Unsicher? Die IHK oder HWK prüft deinen Vertrag kostenlos — der Vertrag muss dort ohnehin eingetragen werden.
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