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Krankmeldung in der Ausbildung: Rechte & Pflichten

Krank in der Ausbildung? Das passiert jedem. Wichtig ist, dass du alles richtig machst — damit es keinen Ärger gibt.

Was musst du tun?

  1. Sofort melden: Ruf vor Arbeitsbeginn im Betrieb an
  2. Auch Berufsschule informieren: Wenn du an einem Schultag krank bist
  3. Attest: Ab dem 3. Krankheitstag brauchst du ein ärztliches Attest (manche Betriebe verlangen es ab Tag 1)

Bekomme ich weiter Geld?

Ja — Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen pro Krankheit. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.

Kann ich wegen Krankheit gekündigt werden?

Grundsätzlich nein — vereinzelte Krankheitstage sind kein Kündigungsgrund. Bei häufigen oder sehr langen Fehlzeiten kann es aber Probleme geben. Wichtig: Immer korrekt krankmelden und Atteste vorlegen.

Krank in der Prüfungszeit

Wenn du am Prüfungstag krank bist, melde dich sofort bei der IHK/HWK und lege ein Attest vor. Du bekommst einen Nachholtermin.

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