Krankmeldung in der Ausbildung: Rechte & Pflichten
Krank in der Ausbildung? Das passiert jedem. Wichtig ist, dass du alles richtig machst — damit es keinen Ärger gibt.
Was musst du tun?
- Sofort melden: Ruf vor Arbeitsbeginn im Betrieb an
- Auch Berufsschule informieren: Wenn du an einem Schultag krank bist
- Attest: Ab dem 3. Krankheitstag brauchst du ein ärztliches Attest (manche Betriebe verlangen es ab Tag 1)
Bekomme ich weiter Geld?
Ja — Lohnfortzahlung für bis zu 6 Wochen pro Krankheit. Danach zahlt die Krankenkasse Krankengeld.
Kann ich wegen Krankheit gekündigt werden?
Grundsätzlich nein — vereinzelte Krankheitstage sind kein Kündigungsgrund. Bei häufigen oder sehr langen Fehlzeiten kann es aber Probleme geben. Wichtig: Immer korrekt krankmelden und Atteste vorlegen.
Krank in der Prüfungszeit
Wenn du am Prüfungstag krank bist, melde dich sofort bei der IHK/HWK und lege ein Attest vor. Du bekommst einen Nachholtermin.
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