StartRatgeber › Kündigung in der Ausbildung

Kündigung in der Ausbildung: Alles zu Fristen und Rechten

Eine Kündigung in der Ausbildung ist streng geregelt — sowohl für dich als auch für den Betrieb.

Kündigung in der Probezeit

In der Probezeit (1–4 Monate) können beide Seiten jederzeit und ohne Grund kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.

Kündigung nach der Probezeit

Durch den Betrieb:

Durch dich:

Aufhebungsvertrag

Die elegantere Lösung: Beide Seiten einigen sich auf eine Beendigung. Wichtig: Lass dich vorher beraten (IHK/HWK/Gewerkschaft), damit du keine Nachteile hast.

Gekündigt — was nun?

Sofort bei der Arbeitsagentur melden und neue Ausbildung suchen. Auf einfachazubi findest du schnell einen neuen Platz.

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