Kündigung in der Ausbildung: Alles zu Fristen und Rechten
Eine Kündigung in der Ausbildung ist streng geregelt — sowohl für dich als auch für den Betrieb.
Kündigung in der Probezeit
In der Probezeit (1–4 Monate) können beide Seiten jederzeit und ohne Grund kündigen. Die Kündigung muss schriftlich erfolgen.
Kündigung nach der Probezeit
Durch den Betrieb:
- Nur aus wichtigem Grund (fristlos) — z.B. wiederholtes unentschuldigtes Fehlen, Diebstahl, Arbeitsverweigerung
- Eine ordentliche Kündigung (mit Frist) ist nach der Probezeit nicht möglich
- Vorher muss in der Regel eine Abmahnung erfolgen
Durch dich:
- Fristlos: Aus wichtigem Grund (z.B. Betrieb zahlt nicht, Ausbildung ist mangelhaft)
- Mit Frist: 4 Wochen Kündigungsfrist, wenn du die Ausbildung komplett aufgeben oder den Beruf wechseln willst
Aufhebungsvertrag
Die elegantere Lösung: Beide Seiten einigen sich auf eine Beendigung. Wichtig: Lass dich vorher beraten (IHK/HWK/Gewerkschaft), damit du keine Nachteile hast.
Gekündigt — was nun?
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